BM-Archiv 2020

25. Info vom 04.12.2020

 

 

Bürgerinformationen zu Straßenreinigung und Winterdienst

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


zum Ausschluss von persönlichen Haftungsgefahren von Bürgermeister und Gemeindevertretung wurde allen Gemeinden im Amt Haddeby durch das Ordnungsamt des Amtes Haddeby geraten, unverzüglich eine Straßenreinigungssatzung zu erlassen.


Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021 für die Gemeinde Jagel eine entsprechende Satzung erlassen (siehe Anlage).


Was bedeutet das für Sie?


Zum 01.01.2021 wird sowohl die Reinigung als auch der Winterdienst der Gehwege, begehbaren Seitenstreifen, Radwege (soweit diese auch für Fußgänger frei sind), Rinnsteine, Gräben und die als Parkplatz besonders gekennzeichnete Flächen auf die Anlieger übertragen.


Die Art und Umfang der Reinigungspflicht ergeben sich aus § 3 der Satzung.


Ohne Satzung gab es für die Bürgerinnen und Bürger offiziell keine Verpflichtung Straßenreinigung und Winterdienst auf den o.a. Bereichen durchzuführen.


Gleichwohl haben fast alle Anlieger in weiten Teilen des Ortes dies als Bürgerpflicht angesehen und auch schon ohne eine Satzung durchgeführt.


Der Winterdienst auf den Gehwegen an Bundesstraße, Bahnhofstraße und Selker Weg wurde bisher durch die Gemeinde erbracht, da es sich um die zum Ortskern führenden Hauptbürgersteige handelt bzw. um Gehwege mit Bushaltestellen/Schulbushaltestellen. Diese Teilbereiche sind besonders von unseren Schülerinnen und Schülern hochfrequentiert.


Dies wird durch die Gemeinde auch im gesamten Winter 2020/2021 weiter fortgeführt.


Was ist, wenn ich selbst der Räum- und Streupflicht nicht nachkommen kann?


Ältere Menschen, Kranke, Urlauber oder Berufstätige haben oft nicht die Möglichkeit, der Räum- und Streupflicht nachzukommen. Trotzdem müssen die Gehwege geräumt werden. Ist der Räumpflichtige nicht in der Lage, sollte er auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Gartenbaubetriebe oder Gebäudereinigungsdienste bieten ihre Hilfe beim Winterdienst an.


Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich meinen Verpflichtungen nicht nachkomme?


Einerseits kann der Anlieger schadensersatzpflichtig werden, wenn er seine Pflicht nicht erfüllt und deshalb beispielsweise ein Passant fällt und sich verletzt. Andererseits hat die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit, mit einem Verwarn- oder Bußgeld einzugreifen und die Erfüllung der Pflichten durchzusetzen.


Haben Sie noch Fragen?


Weitere Auskünfte zu den Pflichten der Grundstückseigentümer bei der Straßenreinigung und zum Winterdienst erhalten Sie beim Ordnungsamt des Amtes Haddeby, unter der Telefonnummer 04621/389-23 (Frau Peitzner, ).

 

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24. Info vom 30.11.2020

 

 

Info des Bürgermeisters/Kurzbericht über die 11. Sitzung der

Gemeindevertretung Jagel am 30.11.2020

 

 

Auf der am 30.11.2020 stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Jagel wurden folgende Themen behandelt bzw. folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen. Da die aktuelle Satzung nach 20 Jahren ihre Gültigkeit verliert, wurde eine entsprechende Neufassung notwendig. Bei dieser Gelegenheit wurden die Zuständigkeitsgrenzen für Kämmerer, Bürgermeister und Gemeindevertretung aktualisiert.

 

2. Beschluss über einen 1. Nachtrag zur Hundesteuersatzung. Geändert wurde § 3, der den Beginn und das Ende der Steuerschuld regelt. Die Steuerpflicht entsteht zukünftig mit dem 1. des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird (oder 3 Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet, mit dem 1. des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.

 

3. Beschluss der Haushaltssatzung 2021. Neben den wiederkehrenden Ansätzen sind laut Haushaltssatzung folgende Investitionen 2021 geplant: Die Anschaffung des neuen Löschfahrzeuges LF 10, Rauchmelder und Abgaseinrichtung im Gerätehaus, Aus- u. Fortbildung Feuerwehr (z.B. Fahrermaschinist) sowie Unterhaltungsmaßnahmen in Turnhalle und Gemeindezentrum.

Für den Ausbau der Abwasserbeseitigung/Straßensanierung im Bereich der Dorfstraße werden nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel aus 2020 in Höhe von 1,4 Mio. EUR übertragen. Dies gilt auch für die Darlehensaufnahme.

 

Die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer bleiben unverändert bei 340 v.H.

 

Im Ergebnisplan wird mit einem Überschuss in Höhe von rund 73.000 EUR geplant. Im Finanzplan wird mit einem Defizit von rund 151.000 EUR gerechnet. Hier wirkt sich hauptsächlich der Eigenanteil der Gemeinde Jagel für die Beschaffung des Löschfahrzeuges aus.

 

Die verbleibenden Liquiden Mittel der Gemeinde betragen laut Plandaten zum 31.12.2021 rund 437.000 EUR.

 

4. Genehmigung zur Einführung einer Reserveabteilung bei der Freiwilligen Feuerwehr Jagel ab Vollendung des 50. Lebensjahres.

 

5. Die Pflege des Ehrenmales wird zukünftig im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung durch einen Gemeindearbeiter separat durchgeführt. Alle Gemeindearbeiten, die über den Winterdienst und Bewässerungsarbeiten hinausgehen, werden zukünftig nicht mehr durch Gemeindearbeiter, sondern durch den Bauhof des Amtes Haddeby durchgeführt.

 

 

6. Zum Ausschluss von persönlichen Haftungsgefahren von Bürgermeister und Gemeindevertretung wurde der Beschluss einer Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2021 gefasst. Der Winterdienst der Gemeinde auf den Hauptschulwegen/Bushaltestellen wird vorerst bis auf weiteres, wie bisher, durchgeführt.   

 

7. Die Bundesstraße 77 erhält im Bereich der zu Jagel gehörenden Mielberger Häuser den Straßennamen „Zum Mielberg“. Damit verbunden ist eine Hausnummernvergabe. Hierdurch soll ein eindeutiges Auffinden der Wohneinheiten zum Beispiel durch RTW oder Notarzt sichergestellt werden. In der Vergangenheit hatten Zulieferer, Breitbandversorger und Handwerker Probleme, diese Häuser zu finden, da die Navigationssysteme derzeitig bei Eingabe der offiziellen Adresse ohne Hausnummer einen völlig anderen Zielort angeben.  

 

 

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23. Info vom 07.09.2020

 

 

Info des Bürgermeisters/Kurzbericht über die 10. Sitzung der

Gemeindevertretung Jagel am 07.09.2020

 

 

 

Auf der am 07.09.2020 stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Jagel wurden folgende Themen behandelt bzw. folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Bericht zu den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben vom 01.01.2020 bis 31.06.2020 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.  
  2. 8. Änderung des F-Planes zur Ausweisung eines weiteren Wohngebietes mit Aufstellungsbeschluss und Beauftragung eines Planungsbüro.
  3. B-Plan Nr. 5 (Baugebiet „Wiesengrund“ – östlich des Buchenweges und südlich des Selker Weges) mit Aufstellungsbeschluss und Beauftragung eines Planungsbüros
  4. Verlängerung einer Kiesabbaugenehmigung um weitere 5 Jahre bis 31.12.2025
  5. Änderung der Hauptsatzung (Stellungnahmen zu Bauleitplänen der Nachbargemeinden)
  6. Straßenwidmungen an die Öffentlichkeit (Beschluss erfolgte aus Rechtsicherheitsgründen)

 

Bericht Bürgermeister:

Bürgermeister Jörg Meier berichtet, dass unsere Gemeindearbeiter nur noch bis zum 31.12.2020 zur Verfügung stehen. Daraufhin wurde eine Ausschreibung für die Nachfolge veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt zunächst nur in den Aushangkästen der Gemeinde und auf der Homepage. Falls dies kein Erfolg bringt, wäre die nächste Stufe eine Anzeige im nächsten Amtskurier.

 

In Sachen Fahrzeugbeschaffung LF10 wurden mittlerweile die Detailplanungen abgeschlossen und die Aufträge vergeben. Ziel ist, dass die Fertigstellung und Fahrzeugübergabe Mitte nächsten Jahres erfolgt.

 

Zu den Kosten wird folgendes berichtet:

 

Der Ursprungsbeschluss der GV wies einen Eigenanteil der Gemeinde von rund 296.000 EUR aus. Die Ausschreibungen und Detailplanungen für Fahrgestell, Aufbau und Beladung haben eine Gesamtsumme von 386.545,72 EUR ergeben. Unter Abzug der Fördermittel verbleibt ein Gemeindeanteil von 284.545,72 EUR. Damit bleiben wir mit rund 11.000 EUR unter dem ursprünglich bewilligten Betrag. Und das, obwohl in der Fahrzeugausrüstung zusätzlich rund 7.000 EUR für neue Atemschutzgeräte enthalten sind, die übernächstes Jahr sowieso erneuert werden müssten. Dann hätten wir aber keine 40%-Förderung für die Atemschutzgeräte erhalten. Deshalb erfolgt die Neuanschaffung im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf. Ich denke, hier haben die Vertreter unserer Feuerwehr gute Arbeit geleistet und gezeigt, dass mit den öffentlichen Mitteln auch verantwortungsvoll umgegangen wird. Auf jeden Fall bekommt unsere Wehr ein attraktives Fahrzeug mit guter und vor allem sicherer Ausrüstung und dafür wurde allen Gemeindevertretern Dank ausgesprochen.   

 

Mittlerweile wurde die in der letzten Sitzung beschlossene Umzäunung des Löschteiches/Regenrückhaltebeckens hinter dem Gemeindezentrum erstellt. Ebenso ist die Polderrenovierung in unserer Kläranlage erfolgt. 

 

In Sachen Breitbandausbau wird berichtet, dass die Ausbauarbeiten in vollem Gange sind. Aufgrund von verschiedenen Problemen im Bereich des Ausbaus und der Bauaufsicht sowie durch Corona befinden sich die Ausbauarbeiten rund 2 Monate im Rückstand. Es wird alles getan, um die Fertigstellung voranzutreiben. Wann In Jagel die Lichtleiter letztendlich angeschlossen sind, kann derzeitig keiner verbindlich prognostizieren.  

 

 

 

 

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22. Info vom 01.07.2020

 

 

Aktuelle Information zur Anmietung des Gemeindezentrums (Stand: 01.07.2020)

 

 

 

Nachdem die Landesregierung vermehrt Lockerungen im Zusammenhang mit der „Corona-Pandemie“ beschlossen hat, sind auch wieder Veranstaltungen in Innenräumen erlaubt (z.B. Geladene Feste und Empfänge).

 

Diese Veranstaltungen sind unter Beachtung aller Beschränkungen aus den dann jeweils gültigen Landesverordnungen durchzuführen (Abstandsregeln, Hygienekonzept, Verbot von Tanz und Gesang, etc.).

 

Bei privaten Veranstaltungen in Gaststätten/anmietbaren Veranstaltungsräumen sind die Betreiber der Gaststätte/Vermieter lt. Stufenmodell der Landesregierung zur Erstellung eines Hygienekonzeptes verpflichtet, um eine Vermietung an den Veranstalter überhaupt erst zu ermöglichen. Dies können wir als Gemeinde nicht leisten (Haftungsfragen, Einhaltung der Vorschriften).

 

Aus diesen Gründen ist eine private Anmietung der Räumlichkeiten des Gemeindezentrums leider noch nicht wieder möglich.

 

Vereins-/Institutionsveranstaltungen sind grundsätzlich möglich. Hier ob liegt die Einhaltung der Regelungen bzw. Erstellung von Hygienekonzepten, die sich aus den dann jeweils gültigen Landesverordnungen oder Stufenplänen ergeben, den Vereinen-/Institutionen selbst.

 

 

 

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21. Info vom 25.05.2020

 

 

Info des Bürgermeisters/Kurzbericht über die 9. Sitzung der

Gemeindevertretung Jagel am 25.05.2020

 

 

 

Auf der am 25.05.2020 stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Jagel wurden folgende Themen behandelt bzw. folgende Beschlüsse gefasst:

 

1) Bericht zu den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

    wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2) Vergabe des Auftrages für die notwendige Sanierung des Schlammpolders der Kläranlage Jagel. Durch

    die im Januar 2019 vorgenommene komplette Leerung des Schlammpolders in unserer Kläranlage Jagel

    ist es erforderlich, den Schlammpolder zu sanieren (u.a. Abtragung der Restschicht bis zur Folie, ggf.

    Folienreparatur/Folienaustausch, neue Kiesschicht, Reparaturarbeiten an der defekten Drainage). Des

    Weiteren werden Unterhaltungsarbeiten (u.a. Stromanschluss für Teich 1, Zurrpunkte im Bereich der

    Teiche, Fallrohrentwässerung) empfohlen, um die Klärarbeiten effizienter und zukunftssicherer zu

    gestalten.

 

3) Die Gemeindevertretung beschließt die Einzäunung des Regenrückhaltebeckens/Löschteiches am

    Gemeindezentrum mit 160m Doppelstabgitterzaun und eine Pforte in 4m Breite. Die Einzäunung ist aus

    Sicherheits- und Haftungsgründen unbedingt erforderlich.

 

Bericht Bürgermeister:

 

Bürgermeister Jörg Meier berichtet, dass die Absage der Dorfwoche bzw. des Amtsfeuerwehrtages sowohl aus Sicht der Wehrführung als auch aus seiner Sicht schweren Herzens erfolgt ist. Eine Verlegung in den September kam aus Termingründen der Kapelle aus Unterreitnau nicht in Frage. Außerdem ist überhaupt nicht absehbar, ob und unter welchen Auflagen Veranstaltungen ab September durchgeführt werden können. Letztendlich ist für uns die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Kameradinnen und Kameraden der Wehren das Wichtigste und deshalb gab es zur Absage auch keine Alternative.

 

In Sachen Fahrzeugbeschaffung LF10 wurde mittlerweile mit dem Kreis Schleswig-Flensburg eine Vereinbarung zur Durchführung des Vergabeverfahrens abgeschlossen. Die Fahrzeugbeschaffung wird laut Bewilligungsbescheid des Kreises Schleswig-Flensburg mit 40% gefördert.

 

Der Zaun am Soldatengrab im Eichenweg (Abgrenzung Grab und Weg zur angrenzenden Koppel) ist soweit verrottet, dass eine Erneuerung notwendig ist.

 

In Sachen B-Plan Nr. 5 (Neubaugebiet 2- Selker Weg/Ecke Buchenweg) wurde das erste Vorgespräch leider Opfer der Corona-Krise. Mittlerweile ist ein neuer Termin terminiert. Das Gespräch findet nunmehr am 28.05.2020 statt.

 

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20. Info vom 24.02.2020

 

 

Info des Bürgermeisters/Kurzbericht über die 8. Sitzung der

Gemeindevertretung Jagel am 24.02.2020

 

 

Auf der am 24.02.2020 stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Jagel wurden folgende Themen behandelt bzw. folgende Beschlüsse gefasst:

 

1)   Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (5.749,52 EUR) im Bereich des Amtsbauhofes.  

 

2)   Vergabe des Planungsauftrages für die geplante Sanierung der Dorfstraße (Kanalisation und Oberflächen) an das

       Planungsbüro Haase + Reimer. 

 

3)   Die Einnahme- und Ausgaberechnung der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Jagel für 2019 wurde

      entgegengenommen und dem Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen

      Feuerwehr Jagel für 2020  wurde zugestimmt.  

 

4)    Zustimmung zur Verlegung von Kabeltrassen von der geplanten Photovoltaikanlage in Lottorf bis zu einem

       Umspannwerk in Kropp auf Flurstücken der Gemeinde Jagel im Bereich des Boklunder Weges zwischen Lottorf

       und Boklund. 

 

5)    Zustimmung zur Verlegung von Mittelspannungskabeln, eines Leerrohres und einer Mittelspannungsschaltstation

       auf Flurstücken der Gemeinde Jagel Höhe Rendac AG im Boklunder Weg. Diese Verlegungen dienen der

       weiteren Netzverstärkung in diesem Bereich. 

 

6)    Aus Sicherheitsgründen wird die Teichanlage zwischen Rodelberg und Gemeindezentrum eingezäunt.

 

Nicht öffentlicher Teil:

 

7)     Genehmigung einer Bauvoranfrage für den Bau eines Abnahmehauses (Altenteiler) eines Landwirtschaftlichen

         Betriebes im Außenbereich.
 

8)      Genehmigung auf Anerkennung von 3 neu herzustellenden Knickanlagen als Knick-Ökokonto im Außenbereich

         eines landwirtschaftlich genutzten Feldes..

 

 

 

 

 

 

 

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GEMEINDE JAGEL

Der Bürgermeister