Gemeinde Jagel
Vorschaubild Gemeinde Jagel
Allgemein:
Jagel ist eine ehrenamtlich verwaltete Gemeinde und liegt südlich der Kreisstadt Schleswig an der B77 Richtung Rendsburg. Sie erreichen Jagel über die Autobahn A7 Abfahrt Schleswig/Jagel, die unmittelbar auf die B77 mündet. Zur dänischen Grenze sind es ca. 40 km, zur Nord- und Ostsee jeweils 30 – 40 km, nach Hamburg rund 120 km.
Der rund 970 Einwohner zählende Ort hat drei kleine Ortsteile Namens "Klosterkrug", "Heidberg" und "Mielberg". Gewerbebetriebe prägen das Ortsbild und sichern die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner. Die wohnbauliche Entwicklung Jagels hat durch Nachverdichtung im Ort eine attraktive Wohngemeinde entstehen lassen.
Bürgermeister der Gemeinde ist Jörg Meier, Dorfstraße 10, 24878 Jagel. Sollten Sie Fragen zu Jagel haben, können Sie ihn über Tel.: 04624 8561 oder über das Amt Haddeby Tel.: 04621 389-0 bzw. per E-Mail: erreichen.
Das Wappen:
Für das im Jahre 1993 genehmigte Gemeindewappen gilt folgende Beschreibung: "In Grün eine bewurzelte, fruchttragende silberne Doppeleiche, deren beiden Äste einen goldenen Adler, dessen linke Schwinge mit den Federn nach oben weist, einschließen."
Die Doppeleiche soll auf die Deutung des Ortsnamens Djagel=Wäldchen, später Diebeswäldchen, hinweisen. Der Adler mit gestürztem linken Flug war die Wappenfigur des Rittergeschlechtes von Alvensorpe. Dieses Geschlecht war im 13. und 14. Jahrhundert im Besitz der Gemeinde Jagel und schenkte im Jahr 1323 den Ort an das Kloster Sankt Johannis in (Vor-) Schleswig. Auf der Schenkungsurkunde wird Jagel - nach heutigen Kenntnisstand - zum ersten Mal urkundlich erwähnt.
Die Doppeleiche im Wappen von Jagel nimmt Bezug auf den Gemeindenamen, der in der Chronik des Helmold von Bosau vom Ende des 12. Jahrhunderts als „Thievela“ erstmalig bezeugt und als „Diebeswäldchen“ zu deuten ist. Ob dies so zu verstehen ist, das Reisende auf dem Ochsenweg im Bereich der Jagel umgebenden Wälder durch Räuberbanden besonders gefährdet waren, muss offen bleiben. Bis in die jüngere Vergangenheit warnte der Spruch „Du büst Kropperbusch noch nich vorbi“ vor entsprechenden Gefahren in einem Waldstück unmittelbar südlich von Jagel. Der Adler mit der nach oben gewendeten linken Schwinge entstammt dem Wappen der mittelalterlichen Adelsfamilie von Alversdorp. Dieses Wappen dient als Siegel einer Schenkungsurkunde von 1323, bezeugt, durch den Ritter Heinrich von Alversdorp, in der Jagel dem Kloster St. Johannis vor Schleswig vermacht wurde. In dieser Urkunde wird Jagel erstmals urkundlich erwähnt. Die Verbindung von zwei für die Ortsgeschichte wichtigen Fakten in ein und derselben schriftlichen Quelle, legte den Entschluss nahe, das historische Wappenzeichen in dem neuen Wahrzeichen für Jagel zu verwenden und damit zugleich die Chance zu nutzen, ein altehrwürdiges heraldisches Zeichen, das durch das Aussterben der führungsberechtigten Familie außer Gebrauch gekommen war, wieder aufleben zu lassen.
Aktuelle Meldungen
Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl 2025 gesucht
(12.11.2024)
Es zeichnet sich ab, dass die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfinden wird.
Für die Gemeinden im Amt Haddeby suchen wir freiwillige Wahlhelfer/innen, die Lust haben, am Wahltag mitzuwirken.
Melden Sie sich gerne unter um Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen oder rufen Sie uns gerne an (04621/389-25).
Für den ehrenamtlichen Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50€ gewährt.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Amt Haddeby
Gemeindewahlleiter
SG 1.1 öffentliche Sicherheit/Wahlen
Tel. 04621/389-25
Austausch der Kaminöfen
(14.10.2024)
Ende der Übergangsfrist für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Mit den Regelungen der 1. BImSchV soll der Einsatz von Feuerungsanlagen effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden. Für die Umsetzung dieser Vorschrift gelten in Bezug auf bereits errichtete Feuerstätten für feste Brennstoffe verschiedene Übergangsfristen, die in § 25 und § 26 BImSchV festgeschrieben sind. Mit dem 31.12.2024 endet die letzte Frist für Anlagen, die bis einschließlich 21.03.2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, um die in der 1.BImSchV festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Ein Nachweis hierüber kann der Eigentümer bei Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine sogenannte Typprüfungsmessung einer Schornsteinfegerin oder eines Schornsteinfegers erbringen. Ob Ihr Ofen geeignet ist, über den 31.12.2024 unverändert weiterbetrieben zu werden, wurde Ihnen bereits durch Ihre Bezirksschornsteinfegerin (BSF) bzw. ihren Bezirksschornsteinfeger (BSF) mitgeteilt. Außerdem können Sie dieses im Internet unter www.cert.hki-online.de/de/home ermitteln.
Erbringen Sie einen solchen Nachweis nicht gegenüber Ihrer bzw. Ihrem örtlich zuständigen BSF, muss die Einzelfeuerungsanlage bis zum 31.12.2024 mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
Von dieser Regelung sind ausgenommen:
1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
2. offene Kamine nach § 2 Nummer 12 der 1. BImSchV,
3. Grundöfen nach § 2 Nummer 13 der 1. BImSchV,
4. Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie
5. Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber der bzw. dem BSF glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die bis zum 21.03.2010 eingemauert wurden, sind bis zum 31.12.2024 mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten.
Die bzw. der BSF überprüft, ob Ihre Feuerungsanlage für feste Brennstoffe die jeweils geltenden Grenzwerte einhält. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.