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Bauleitpläne im Verfahren

mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017 Unterlagen der Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen.

 

Öffentliche Auslegung im Bauleitplanverfahren

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB während der Auslegungsfrist zusätzlich in das Internet einzustellen.

Dieser Verpflichtung kommen wir über den Internetauftritt des Amtes Haddeby nach.

Unter der Adresse www.haddeby.de/seite/321673/bauleitpläne-im-amt-haddeby.html

werden die laufenden Verfahren veröffentlicht. Dort findet eine Verlinkung auf die Beteiligungsplattform BOB-SH statt. Die Öffentlichkeit kann hier Stellungnahmen zu laufenden Verfahren abgeben.